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JobSpezial Januar 2009
Das Arbeitszeugnis - viel Lärm um Nichts?
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| Form und Inhalt eines Arbeitszeugnisses |
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Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis sollte inzwischen Standard für alle diejenigen sein, die entweder ein Praktikum bzw. einen Job beenden oder diesen wechseln wollen. Die Art und Weise, wie das Arbeitszeugnis aufgebaut ist, kann durchaus variieren. Jedoch existieren bezüglich der Form eines Arbeitszeugnisses Standards, die es seitens des Arbeitgebers einzuhalten gilt, wie unter anderem Harald Danne festhält.
Das Arbeitszeugnis ist schriftlich zu fixieren, heute zumeist am PC, und möglichst mit der Unterschrift des leitenden Vorgesetzten zu versehen. Der offizielle Charakter des Arbeitszeugnisses wird durch die Verwendung des Firmenbogens abgerundet.
Beim Inhalt sollte ein qualifiziertes Arbeitszeugnis folgende Bereiche zur Beurteilung des Mitarbeiters abdecken: |
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Zunächst sollte aus dem Zeugnis hervorgehen, inwieweit der Beurteilte im Rahmen seines bisherigen Arbeitsverhältnisses die Bereitschaft und das Engagement gezeigt hat, sich in die Arbeitsumgebung einzubringen. Wie gut oder wie schlecht ihm dies gelungen ist, ist an dieser Stelle zunächst einmal irrelevant. In der Literatur werden darüber hinaus drei weitere Kriterien zu Beurteilung herangezogen, nämlich die Leistung, das Sozialverhalten sowie die Schlussformel. Marcus Knill zitiert in diesem Zusammenhang die Internetseite www.arbeitszeugnis.de. Hier finden sich ergänzende Beurteilungskriterien wie die Befähigung, das Fachwissen, die Arbeitsweise und der Dank bzw. das Bedauern sowie die Erfolgswünsche.
Auch wenn man die ergänzenden Kriterien durchaus in den zuerst genannten fünf Kriterien subsumieren könnte, sollten sie hier Erwähnung finden. Denn es kann nicht schaden, wenn das Zeugnis durchaus mehr Tiefe besitzt und den Arbeitnehmer nicht nur im üblichen Stil beurteilt. Ein künftiger Arbeitgeber wird froh sein, ein umfassendes und reichhaltiges Arbeitszeugnis zu erhalten, um sich ein umfassendes Bild des Bewerbers und seiner Arbeitsweise machen zu können. |
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Auch wenn man die ergänzenden Kriterien durchaus in den zuerst genannten fünf Kriterien subsumieren könnte, sollten sie hier Erwähnung finden. Denn es kann nicht schaden, wenn das Zeugnis durchaus mehr Tiefe besitzt und den Arbeitnehmer nicht nur im üblichen Stil beurteilt. Ein künftiger Arbeitgeber wird froh sein, ein umfassendes und reichhaltiges Arbeitszeugnis zu erhalten, um sich ein umfassendes Bild des Bewerbers und seiner Arbeitsweise machen zu können.
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