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Finanzinformationen: Gesetzesänderungen 2012
Newsletter, 21.10.2011

    Hallo liebe Freunde,

heute informieren wir euch kurz über wichtige Gesetzesänderungen zu Versicherungen und Altersvorsorge, die jeden, also auch die Studierenden betreffen. Die meisten dieser Änderungen wirken sich für den einzelnen negativ aus. Es gibt aber auch positive Auswirkungen.

Es besteht also Handlungsbedarf. Damit ihr euch rechtzeitig und ausführlich informieren könnt um Entscheidungen treffen zu können haben wir Informationen, Beispielrechnungen und Lösungsvorschläge auf folgender Seite zusammengestellt: www.2012.felicia-capita.de


Worum geht es?

1. Senkung des Garantiezins:
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass ab dem 01.01.2012 der Garantiezins (Rechnungszins) bei Rentenversicherung von 2,25 % auf 1,75 % abgesenkt wird. Dies bedeutet eine schlechtere Ablaufleistung für alle Verträge ab 2012.

2. Anhebung der Altersgrenze:
Für alle bis zum 31.12.2011 abgeschlossene Verträge gilt, dass man ab Alter 60 steuerbegünstigt darauf zugreifen kann. Aufgrund der Anhebung des Renteneintrittsalters wird auch diese Altersgrenze auf 62 angehoben. Dies kostet den Neuanleger Flexibilität, oder bei früherem Renteneintritt höhere Steuer.

3. Einführung der Unisextarife:
Der Europäische Gerichtshof hat geurteilt, dass die Berücksichtigung der Geschlechter bei der Risikobetrachtung unzulässig ist. Im Laufe des Jahres werden die Gesellschaften alle Tarife umstellen. Gerade für Männer wirkt sich diese Umstellung sehr negativ aus. Im Einzelfall kann es auch mal günstiger werden, die Versicherungswirtschaft geht aber von insgesamt höheren Beiträgen aus.

Weiterführende Informationen zu den einzelnen Punkten gibt es unter www.2012.felicia-capita.de

Es geht um viel Geld für jeden von Euch. Wir hoffen, dass dieser Newsletter ein rechtzeitiger Hinweis für Euch ist, sich mit diesem Thema zu beschäftigen.

Das waren unsere aktuellsten Informationen. Bis zum nächsten Newsletter wünschen wir euch alles Gute.

Schöne Grüße

Euer Team Felicia Capita

Finanzinformationen: Studienkosten steuerlich absetzbar
Newsletter, 24. August 2011

    Hallo liebe Freunde,

heute haben wir gute Neuigkeiten für alle, die noch studieren, oder gerade
fertig geworden sind.

Aufgrund neuer Urteile (Aktenzeichen: BFH VI R 38/10, Urteil vom 28.07.11, sowie
BFH VIR 7/10, Urteil vom 28.07.11) sind die Ausbildungskosten, also auch die
Kosten für das Studium, wieder steuerlich absetzbar.

Wichtig hierbei ist, dass ihr jedes Jahr eine Steuererklärung abgibt. Der sich
daraus ergebene Verlustvortrag wird dann später mit dem zukünftigen Einkommen verrechnet.

Zu den anrechenbaren Kosten zählen unter anderem:

- Studiengebühren
- Bücher
- Kopien
- Fahrten
- ...

Weitere Informationen stellen wir euch in unserem Mediencenter
http://felicia-capita.de/html/mediencenter.html per Videos und Artikel zur
Verfügung. Einfach anklicken und reinschauen.

Schöne Grüße

Euer Team von Felicia Capita

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